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Sonntag, 10. Juli 2011

Boesner art award 2012

Allgemeines
Der boesner art award würdigt hervorragende künstlerische Leistungen in allen Gattungen zeitgenössischer Kunst (ausgenommen Film- und Videokunst) und wird unter Berücksichtigung wechselnder Themenvorgaben verliehen. Stifterin des boesner art award ist die boesner GmbH holding + innovations. Der boesner art award besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 € (1. Preis), 5.000 € (2. Preis) und 2.500 € (3. Preis). Der boesner art award wird von einer Ausstellung und einer Katalogpublikation begleitet.
Zulassungsvoraussetzungen
Die boesner GmbH holding + innovations lädt öffentlich zur Bewerbung um den boesner art award ein. Zugelassen zum Bewerbungsverfahren sind alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung absolviert haben und ihre Ausstellungstätigkeit belegen können. Der Bewerbung sind aussagefähige Unterlagen zum künstlerischen Werdegang und Werk beizufügen.
Jurierung
Die Entscheidung über die Vergabe des boesner art award erfolgt in zwei Stufen: Aus allen Eingängen trifft eine fachkundige Vorjury eine Vorauswahl, die schließlich für die Hauptjurierung einer fünfköpfigen Fachjury vorgelegt wird. Die Jury für den boesner art award 2012 besteht aus Kunstwissenschaftlern, Kuratoren und Museumsfachleuten. Diese Jury bestimmt die Preisträger. Gegen den Entscheid der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung für den boesner art award ist per E-Mail, Fax oder Posteinlieferung möglich. Zur Beurteilung sind die ausgefüllten, mit Anlagen versehenen Bewerbungsbögen einzureichen: Die Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung und können auch als Postsendung angefordert werden. Bei Einlieferung per E-Mail ist zu beachten, dass die Bewerbungsbögen unterschrieben eingereicht werden müssen (etwa per Scan als E-Mail-Anhang). Darüber hinaus sind maximal vier aussagekräftige Abbildungen von Werken beizufügen, die in den letzten zwei Jahren entstanden sind. Ein Verweis auf eine Homepage oder die alleinige Einlieferung von Katalogen ist nicht ausreichend. Die Einlieferung der Abbildungen ist möglich in digitaler Form oder in Form von Fotografien. Alle Unterlagen müssen jeweils mit dem Namen der Bewerberin oder des Bewerbers versehen sein.




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Freitag, 29. April 2011

Ausschreibung des Deutschen Kurzfilmpreises 2011

Kulturstaatsminister Bernd Neumann wird am 24. November 2011 den Deutschen Kurzfilmpreis 2011 als nationalen Spitzenpreis in Kooperation mit der Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" in Potsdam verleihen.Ausgezeichnet werden herausragende künstlerische und innovative Kurzfilme bis 30 Minuten Laufzeit in den Kategorien Spiel-, Dokumentar- und Animations-/Experimentalfilm sowie - fakultativ - ein Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 bis 78 Minuten. Mit den Auszeichnungen sind Preisgelder von insgesamt 230.000 Euro verbunden. Die Entscheidung über die Auszeichnungen des Deutschen Kurzfilmpreises trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung der Jurys Deutscher Kurzfilmpreis.


Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgefordert, ihre Vorschläge für den Deutschen Kurzfilmpreis bis zum 17. Juni 2011 an folgende Anschrift zu senden: 


Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien    
-Filmreferat K 35-
Graurheindorfer Str. 198 
53117 Bonn 


Das Merkblatt zum Antrag und das für die Einreichung auszufüllende Datenblatt sind unter www.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Alle Antragsformulare auf einen Blick/Preise/Deutscher Kurzfilmpreis) abrufbar. Änderungen in der Verwaltungspraxis des BKM im Zusammenhang mit dem Deutschen Kurzfilmpreis sind dem unterwww.kulturstaatsminister.de (Filmförderung/Richtlinien) veröffentlichten Informationsblatt zu entnehmen.


Quelle: www.bundesregierung.de